AGB
LIVING DREAM
Belek International Consulting
Eml. Tic. Ltd. Sti.
Geschäftsführer: Can Ok
villas-antalya@bic-antalya.com
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltung der AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung des Ferienhauses/Ferienwohnung zur Beherbergung, sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Anbieters.
Die Leistungen des Anbieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienunterkünfte bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
Das Ferienhaus wird dem Gast für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der vereinbarten maximalen Personenzahl belegt werden.
Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden.
Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Anbieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.
2. Vertragsabschluss
Buchungswünsche geben Sie bitte über die Onlinemaske ein oder stellen eine schriftliche Anfrage.
Können wir Ihnen das Ferienhaus in dem gewünschten Zeitraum bereitstellen, erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung der gebuchten Ferienunterkunft.
Die Reservierung für das Ferienobjekt ist mit Erhalt der Buchungsbestätigung, sowie nach erfolgter Anzahlung in Höhe von 30% der Gesamtsumme rechtskräftig.
3. Zahlungsbedingungen
Die Anzahlung in Höhe von 30% der Gesamtsumme ist binnen 7 Tagen nach der Buchungsbestätigung auf unser Konto zu überweisen oder wird per Kreditkarte bei Buchung belastet.
Die Restsumme muss 30 Tage vor Mietbeginn auf unserem Konto eingegangen sein. Bei kurzfristigen Buchungen ist die Gesamtsumme sofort nach Buchung fällig.
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von 15,00 Euro an uns zu erstatten. Alle weiteren Kosten, die im Rahmen des Inkassos anfallen, trägt der Kunde. Kosten der Zahlung, insbesondere bei Überweisung aus dem Ausland, trägt der Kunde. Alle Banküberweisungsgebühren sind vollständig vom Mieter zu tragen, d.h. unserem Bankkonto ist der volle Rechnungsbetrag spesenfrei gutzuschreiben. Der Vermieter behält sich vor, im Falle nicht rechtzeitiger Zahlungen vom Mietvertrag zurückzutreten.
Die Mietrate ist auf eine definierte Personenanzahl gemäß Preisliste und Buchung ausgelegt, jede weitere Person unabhängig vom Alter wird zusätzlich berechnet. Die Rate ist nach Haupt- und Nebensaison gegliedert.
Die Termine können dem Saisonkalender entnommen werden.
Kaution
Der Mieter ist verpflichtet, eine Kaution zu bezahlen. Die Kautionszahlung ist Voraussetzung für die Übergabe der Ferienwohnung an den Mieter und mit Überweisung der Restzahlung zu entrichten oder spätestens bei der Übergabe der Ferienwohnung an den Vermieter in bar zu leisten.
Der Vermieter zahlt die Kaution bei Mietende an den Feriengast sofort zurück. Voraussetzung ist jedoch, dass die Ferienwohnung (inkl. sämtlicher Schlüssel) geräumt mit vollständigem Inventar zurückgegeben wird, und sich bei der Rückgabe in vertragsmäßigem unbeschädigtem Zustand befindet. Der Vermieter ist berechtigt, die Rückzahlung der Kaution bei Schäden am Mietobjekt bis zur Klärung aller Umstände und Behebung der Schaden zu verweigern.
4. Ferienhaus/ Ferienwohnung
Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienunterkunft, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc., sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt bei dem Vermieter.
Das Ferienhaus darf nur von den in der Buchung aufgeführten Personen benutzt werden. Sollte das Ferienhaus von mehr Personen als vereinbart benutzt werden wollen, ist dies vorab mit dem Vermieter abzustimmen. Ein gesondertes Entgelt könnte fällig werden. Hält sich der Mieter nicht an diese Vorgaben hat der Vermieter in diesem Fall das Recht, den Mietvertrag fristlos zu kündigen.
Eine Untervermietung und Überlassung der Ferienunterkunft an Dritte ist nicht erlaubt. Der Mietvertrag darf nicht an dritte Personen weitergegeben werden.
Der Mieter erklärt sich den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Hausordnung einverstanden. Die Einverständniserklärung erfolgt mit der Zahlung.
Bei Verstößen gegen die AGB´s oder die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht.
5. An- und Abreise
Anreise: ab 15 Uhr
Abreise: 11 Uhr
Unser Mitarbeiter begrüßt die Gäste am Standort der Residenz und teilt dem Gast das Passwort für den Eingang zur Villa mit.
Eine Anreise nach 20:00 Uhr und eine Abreise vor 10:00 Uhr ist kostenpflichtig.
Am Abreisetag ist die Ferienwohnung, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, bis 11:00 Uhr dem Vermieter oder einer von ihm beauftragten Person in einem ordnungsgemäßen, gereinigten Zustand (Endreinigung ausgenommen), gemäß der vereinbarten Abreden und den Festlegungen der Hausordnung zurückzugeben. Türen und Fenster sind zu schließen. Die eventuell ausgehändigte Fernbedienung ist persönlich auszuhändigen.
Dem Vermieter oder dessen Beauftragten steht das Recht einer detaillierten Kontrolle und etwaigen Durchführung einer Abnahmehandlung zu. Etwaige Mängel und Unvollständigkeiten sind schriftlich festzuhalten und durch den Mieter mittels Unterschriftsleistung zu bestätigen.
6. Haustiere, Rauchen
Das Mitbringen von Haustieren ist nicht erlaubt. Dies gilt auch für die Besucher der Mieter. Innerhalb der Ferienwohnungen sowie innerhalb der Gebäude ist das Rauchen, auch von E-Zigaretten, generell nicht gestattet.
7. Sorgfaltspflichten
Die Mieter haben die Mieträumlichkeiten und die Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln. Schuldhaft verursachte Schäden haben die Mieter zu ersetzen. Die Mieter sind verpflichtet, bei Bezug der Räumlichkeiten, die Einrichtung auf ihre Vollständigkeit und ihre Gebrauchstauglichkeit hin zu überprüfen und Beanstandungen innerhalb der ersten 24 Stunden gegenüber dem Vermieter zu melden.
Während der Mietzeit eintretende Schäden haben die Mieter ebenfalls unverzüglich zu melden. Das Entfernen – auch das nur zeitweise Entfernen – von Gegenständen aus dem Ferienhaus ist strengstens untersagt.
8. Rücktritt durch den Gast
Sofern nicht über ein Buchungsportal andere Regelungen getroffen wurden, die dann vorrangig gelten, gilt folgende Regelung: Der Mieter ist berechtigt, vor Mietbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Eine Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen.
Im Falle eines solchen Rücktritts wird vom Vermieter eine Entschädigung geltend gemacht, und der Mieter erhält folgende Rückzahlungen wie folgt:
-
Rücktritt bis 60 Tage vor Mietbeginn = 100% des Mietpreises
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Rücktritt 59 Tage bis 21 vor Mietbeginn = 30% des Mietpreises (Anzahlung)
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Rücktritt 20 Tage vor Mietbeginn bis Mietbeginn = 0% des Mietpreise
Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint.
Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
Der Vermieter kann nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachten Stornogebühren anrechnen lassen. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Mieter empfohlen.
9. Rücktritt durch den Vermieter
Im Falle einer Absage durch den Vermieter, in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände (wie z.B. bei Unfall oder Krankheit der Gastgeber, einschließlich aber nicht begrenzt auf Naturkatstrophen, Umweltkatastrophen, Dürre, andere außergewöhnliche Wetterbedingungen, Epidemien, Pandemien, Quarantänemaßnahmen, Schließung von Grenzen, Abriegelung von geographischen Gebieten, Lebensmittelknappheit oder Rationierung, Verkehrsbedingungen, Unterbrechung des Währungshandels, Streiks oder Aussperrungen und ungeachtet ob es die Höhere Gewalt und/oder die anderen außergewöhnlichen Ereignisse oder Umstände zum Zeitpunkt der Buchung vorhersehbar waren) sowie andere nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung unmöglich machen; beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung des bereits geleisteten Mietpreises.
Im Falle von Höherer Gewalt und/oder anderen außergewöhnlichen Ereignissen oder Umständen ist der Vermieter zudem berechtigt, vom Mieter für alle in Zusammenhang mit der Kündigung des Vertrages angefallenen Kosten entschädigt zu werden, mindestens jedoch mit 75EUR, einschließlich der Buchungskosten.
Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz - eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen.
Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung und Kaution) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist.
In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.
10. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Der Vermieter haftet nicht gemäß § 536a BGB.
Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.).
Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Gas-, Telekommunukations-, Wasser- oder Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen.
11. Nutzung eines Internetzugangs über WLAN
11.1. Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN
Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird,
oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
11.2. Zugangsdaten
Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.
11.3. Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehe nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der
Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/ oder seinen
Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
11.4. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen ungetätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:
Das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen; keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen; die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten; keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten; das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.
Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.
12. Schriftform
Andere als in diesem Vertrag aufgeführten Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden akzeptiert mit Überweisung der Anzahlung.
13. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
14. Gerichtsstand
Für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht Antalya, Türkei zuständig.
Stand:14/03/2024