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AGB

LIVING DREAM

Belek International Consulting 

Eml. Tic. Ltd. Sti.

Geschäftsführer: Can Ok

villas-antalya@bic-antalya.com
 

All­ge­mei­ne Ge­schäfts­be­din­gun­gen

 

1. Gel­tung der AGB

Die­se All­ge­mei­nen Ge­schäfts­be­din­gun­gen gel­ten für Ver­trä­ge über die miet­wei­se Über­las­sung des Fe­ri­en­hau­ses/Ferienwohnung zur Be­her­ber­gung, so­wie al­le für den Gast er­brach­ten wei­te­ren Leis­tun­gen und Lie­fe­run­gen des An­bie­ters.

Die Leis­tun­gen des An­bie­ters er­fol­gen aus­schließ­lich auf­grund die­ser All­ge­mei­nen Ge­schäfts­be­din­gun­gen.

Die Un­ter- oder Wei­ter­ver­mie­tung der über­las­se­nen Fe­ri­en­unterkünfte be­dür­fen der vor­he­ri­gen schrift­li­chen Zu­stim­mung des Ver­mie­ters.

Das Fe­ri­en­haus wird dem Gast für die an­ge­ge­be­ne Ver­trags­dau­er aus­schließ­lich zur Nut­zung für Ur­laubs­zwe­cke ver­mie­tet und darf nur mit der vereinbarten ma­xi­ma­len Per­so­nen­zahl be­legt wer­den.

Ge­schäfts­be­din­gun­gen des Gas­tes fin­den nur An­wen­dung, wenn die­se vor­her ver­ein­bart wur­den.

Ab­wei­chun­gen von die­sen Be­din­gun­gen sind nur wirk­sam, wenn der An­bie­ter sie aus­drück­lich schrift­lich be­stä­tigt hat.

 

2. Ver­trags­ab­schluss

Bu­chungs­wün­sche ge­ben Sie bit­te über die On­line­mas­ke ein oder stellen eine schriftliche Anfrage.

Kön­nen wir Ih­nen das Fe­ri­en­haus in dem ge­wünsch­ten Zeit­raum be­reit­stel­len, er­hal­ten Sie von uns ei­ne schrift­li­che Be­stä­ti­gung der ge­buch­ten Fe­ri­en­unterkunft.

Die Re­ser­vie­rung für das Fe­ri­en­objekt ist mit Er­halt der Buchungsbestätigung, so­wie nach er­folg­ter Anzahlung in Höhe von 30% der Gesamtsumme rechts­kräf­tig.

 

3. Zah­lungs­be­din­gun­gen

Die Anzahlung in Hö­he von 30% der Ge­samt­sum­me ist bin­nen 7 Tagen nach der Bu­chungs­be­stä­ti­gung auf un­ser Kon­to zu über­wei­sen oder wird per Kre­dit­kar­te bei Bu­chung be­las­tet.

Die Restsumme muss 30 Tage vor Mietbeginn auf unserem Konto eingegangen sein. Bei kurz­­fris­­ti­gen Bu­­chun­­gen ist die Gesamtsumme so­­fort nach Bu­chung fällig. 

Bei Zah­lungs­ver­zug sind wir be­rech­tigt, die je­weils gel­ten­den ge­setz­li­chen Ver­zugs­zin­sen in Hö­he von der­zeit 5% über dem Ba­sis­zins­satz zu ver­lan­gen. Für je­de Mah­nung nach Ver­zugs­ein­tritt hat der Kun­de Mahn­kos­ten in Hö­he von 15,00 Eu­ro an uns zu er­stat­ten. Al­le wei­te­ren Kos­ten, die im Rah­men des In­kas­sos an­fal­len, trägt der Kun­de. Kos­ten der Zah­lung, ins­be­son­de­re bei Über­wei­sung aus dem Aus­land, trägt der Kun­de. Al­le Bank­über­wei­sungs­ge­büh­ren sind voll­stän­dig vom Mie­ter zu tra­gen, d.h. un­se­rem Bank­kon­to ist der vol­le Rech­nungs­be­trag spe­sen­frei gut­zu­schrei­ben. Der Ver­mie­ter be­hält sich vor, im Fal­le nicht recht­zei­ti­ger Zah­lun­gen vom Mietver­trag zu­rück­zu­tre­ten.

Die Mie­tra­te ist auf ei­ne de­fi­nier­te Per­so­nen­an­zahl ge­mäß Preis­lis­te und Bu­chung aus­ge­legt, je­de wei­te­re Per­son un­ab­hän­gig vom Al­ter wird zu­sätz­lich be­rech­net. Die Ra­te ist nach Haupt- und Ne­ben­sai­son ge­glie­dert.

Die Ter­mi­ne kön­nen dem Sai­son­ka­len­der ent­nom­men wer­den.

Kaution

Der Mieter ist verpflichtet, eine Kaution zu bezahlen. Die Kautionszahlung ist Voraussetzung für die Übergabe der Ferienwohnung an den Mieter und mit Überweisung der Restzahlung zu entrichten oder spätestens bei der Übergabe der Ferienwohnung an den Vermieter in bar zu leisten.

Der Vermieter zahlt die Kaution bei Mietende an den Feriengast sofort zurück. Voraussetzung ist jedoch, dass die Ferienwohnung (inkl. sämtlicher Schlüssel) geräumt mit vollständigem Inventar zurückgegeben wird, und sich bei der Rückgabe in vertragsmäßigem unbeschädigtem Zustand befindet. Der Vermieter ist berechtigt, die Rückzahlung der Kaution bei Schäden am Mietobjekt bis zur Klärung aller Umstände und Behebung der Schaden zu verweigern.

4. Fe­ri­en­haus/ Ferienwohnung

Bei ver­trags­wid­ri­gem Ge­brauch der Fe­ri­en­unterkunft, wie Un­ter­ver­mie­tung, Über­be­le­gung, Stö­rung des Haus­frie­dens etc., so­wie bei Nicht­zah­lung des vol­len Miet­prei­ses kann der Ver­trag frist­los ge­kün­digt wer­den. Der be­reits ge­zahl­te Miet­zins bleibt bei dem Ver­mie­ter.

 

Das Fe­ri­en­haus darf nur von den in der Bu­chung auf­ge­führ­ten Per­so­nen be­nutzt wer­den. Soll­te das Fe­ri­en­haus von mehr Per­so­nen als ver­ein­bart be­nutzt wer­den wollen, ist dies vorab mit dem Vermieter abzustimmen. Ein gesondertes Entgelt könnte fällig werden. Hält sich der Mieter nicht an diese Vorgaben hat der Ver­mie­ter in die­sem Fall das Recht, den Miet­ver­trag frist­los zu kün­di­gen.

 

Ei­ne Un­ter­ver­mie­tung und Über­las­sung der Fe­ri­en­unterkunft an Drit­te ist nicht er­laubt. Der Miet­ver­trag darf nicht an drit­te Per­so­nen wei­ter­ge­ge­ben wer­den.

Der Mie­ter er­klärt sich den All­ge­mei­nen Ge­schäfts­be­din­gun­gen so­wie der Haus­ord­nung ein­ver­stan­den. Die Ein­ver­ständ­nis­er­klä­rung er­folgt mit der Zah­lung.

 

Bei Ver­stö­ßen ge­gen die AGB´s oder die Haus­ord­nung ist der Ver­mie­ter be­rech­tigt, das Miet­ver­hält­nis so­fort und frist­los zu kün­di­gen. Ein Rechts­an­spruch auf Rück­zah­lung des Miet­zin­ses oder ei­ne Ent­schä­di­gung be­steht nicht.

 

5. An- und Abreise

Anreise: ab 15 Uhr

Abreise:      11 Uhr

Unser Mitarbeiter begrüßt die Gäste am Standort der Residenz und teilt dem Gast das Passwort für den Eingang zur Villa mit.
Eine Anreise nach 20:00 Uhr und eine Abreise vor 10:00 Uhr ist kostenpflichtig.

Am Abreisetag ist die Ferienwohnung, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, bis 11:00 Uhr dem Vermieter oder einer von ihm beauftragten Person in einem ordnungsgemäßen, gereinigten Zustand (Endreinigung ausgenommen), gemäß der vereinbarten Abreden und den Festlegungen der Hausordnung zurückzugeben. Türen und Fenster sind zu schließen. Die eventuell ausgehändigte Fernbedienung ist persönlich auszuhändigen.

Dem Vermieter oder dessen Beauftragten steht das Recht einer detaillierten Kontrolle und etwaigen Durchführung einer Abnahmehandlung zu. Etwaige Mängel und Unvollständigkeiten sind schriftlich festzuhalten und durch den Mieter mittels Unterschriftsleistung zu bestätigen.

6. Haustiere, Rauchen

Das Mitbringen von Haustieren ist nicht erlaubt. Dies gilt auch für die Besucher der Mieter. Innerhalb der Ferienwohnungen sowie innerhalb der Gebäude ist das Rauchen, auch von E-Zigaretten, generell nicht gestattet.

 

7. Sorg­falts­pflich­ten

Die Mie­ter ha­ben die Mie­träum­lich­kei­ten und die Ein­rich­tungs­ge­gen­stän­de pfleg­lich zu be­han­deln. Schuld­haft ver­ur­sach­te Schä­den ha­ben die Mie­ter zu erset­zen. Die Mie­ter sind ver­pflich­tet, bei Be­zug der Räum­lich­kei­ten, die Ein­rich­tung auf ih­re Voll­stän­dig­keit und ih­re Ge­brauchstaug­lich­keit hin zu überprü­fen und Be­an­stan­dun­gen innerhalb der ersten 24 Stunden ge­gen­über dem Ver­mie­ter zu melden.

Wäh­rend der Miet­zeit ein­tre­ten­de Schä­den ha­ben die Mie­ter eben­falls un­ver­züg­lich zu mel­den. Das Ent­fer­nen – auch das nur zeit­wei­se Ent­fer­nen – von Ge­gen­stän­den aus dem Fe­ri­en­haus ist strengs­tens un­ter­sagt.

8. Rück­tritt durch den Gast

So­fern nicht über ein Bu­chungs­por­tal an­de­re Re­ge­lun­gen ge­trof­fen wur­den, die dann vor­ran­gig gel­ten, gilt fol­gen­de Re­ge­lung: Der Mie­ter ist be­rech­tigt, vor Miet­be­ginn vom Ver­trag zu­rück­zu­tre­ten. Ei­ne Rück­tritt hat schrift­lich zu er­fol­gen.

Im Fal­le ei­nes sol­chen Rück­tritts wird vom Ver­mie­ter ei­ne Ent­schä­di­gung gel­tend ge­macht, und der Mieter erhält folgende Rückzahlungen wie folgt:

  • Rück­tritt bis 60 Ta­ge vor Miet­be­ginn = 100% des Miet­prei­ses

  • Rück­tritt 59 Ta­ge bis 21 vor Miet­be­ginn = 30% des Miet­prei­ses (Anzahlung)

  • Rück­tritt 20 Ta­ge vor Miet­be­ginn bis Miet­be­ginn = 0% des Miet­prei­se

Der Mie­ter kann bei Rück­tritt vom Ver­trag ei­nen Er­satz­mie­ter be­nen­nen, der be­reit ist, an sei­ner Stel­le in das be­ste­hen­de Ver­trags­ver­hält­nis ein­zu­tre­ten. Der Ver­mie­ter kann dem Ein­tritt des Drit­ten wi­der­spre­chen, wenn die­ser wirt­schaft­lich oder per­sön­lich un­zu­ver­läs­sig er­scheint.

Tritt ein Drit­ter in den Miet­ver­trag ein, so haf­ten er und der bis­he­ri­ge Mie­ter dem Ver­mie­ter als Ge­samt­schuld­ner für den Miet­preis und die durch den Ein­tritt des Drit­ten ent­ste­hen­den Mehr­kos­ten.

Der Ver­mie­ter kann nach Treu und Glau­ben ei­ne nicht in An­spruch ge­nom­me­ne Un­ter­kunft an­der­wei­tig ver­mie­ten und muss sich das da­durch Er­spar­te auf die von ihm gel­tend ge­mach­ten Stor­no­ge­büh­ren an­rech­nen las­sen. Der Abschluss ei­ner Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung wird dem Mie­ter emp­foh­len.

 

9. Rück­tritt durch den Ver­mie­ter

Im Fal­le ei­ner Ab­sa­ge durch den Ver­mie­ter, in Fol­ge hö­he­rer Ge­walt oder an­de­rer un­vor­her­seh­ba­rer Um­stän­de (wie z.B. bei Un­fall oder Krank­heit der Gast­ge­ber, einschließlich aber nicht begrenzt auf Naturkatstrophen, Umweltkatastrophen, Dürre, andere außergewöhnliche Wetterbedingungen, Epidemien, Pandemien, Quarantänemaßnahmen, Schließung von Grenzen, Abriegelung von geographischen Gebieten, Lebensmittelknappheit oder Rationierung, Verkehrsbedingungen, Unterbrechung des Währungshandels, Streiks oder Aussperrungen und ungeachtet ob es die Höhere Gewalt und/oder die anderen außergewöhnlichen Ereignisse oder Umstände zum Zeitpunkt der Buchung vorhersehbar waren) so­wie an­de­re nicht zu ver­tre­ten­de Um­stän­de die Er­fül­lung un­mög­lich ma­chen; be­schränkt sich die Haf­tung auf die Rück­er­stat­tung des bereits geleisteten Miet­preises.

Im Falle von Höherer Gewalt und/oder anderen außergewöhnlichen Ereignissen oder Umständen ist der Vermieter zudem berechtigt, vom Mieter für alle in Zusammenhang mit der Kündigung des Vertrages angefallenen Kosten entschädigt zu werden, mindestens jedoch mit 75EUR, einschließlich der Buchungskosten.

Bei be­rech­tig­tem Rück­tritt ent­steht kein An­spruch des Kun­den auf Scha­dens­er­satz - ei­ne Haf­tung für An­rei­se- und Ho­tel­kos­ten wird nicht über­nom­men.

Der Ver­mie­ter kann das Ver­trags­ver­hält­nis vor oder nach Be­ginn der Miet­zeit oh­ne Ein­hal­tung ei­ner Frist kün­di­gen, wenn der Mie­ter trotz vor­he­ri­ger Mah­nung die ver­ein­bar­ten Zah­lun­gen (An­zah­lung, Rest­zah­lung und Kau­ti­on) nicht frist­ge­mäß leis­tet oder sich an­sons­ten in ei­nem sol­chen Ma­ße ver­trags­wid­rig ver­hält, dass dem Ver­mie­ter ei­ne Fort­set­zung des Ver­trags­ver­hält­nis­ses nicht zu­zu­mu­ten ist.

In die­sem Fal­le kann der Ver­mie­ter von dem Mie­ter Er­satz der bis zur Kün­di­gung ent­stan­de­nen Auf­wen­dun­gen und des ent­gan­ge­nen Ge­winns ver­lan­gen.

 

10. Haf­tung des Ver­mie­ters

Der Ver­mie­ter haf­tet für die Rich­tig­keit der Be­schrei­bung des Miet­ob­jek­tes und ist ver­pflich­tet, die ver­trag­lich ver­ein­bar­ten Leis­tun­gen ord­nungs­ge­mäß zu er­brin­gen und wäh­rend der ge­sam­ten Miet­zeit zu er­hal­ten. Der Ver­mie­ter haf­tet nicht ge­mäß § 536a BGB.

Die Haf­tung des Ver­mie­ters für Sach­schä­den aus un­er­laub­ter Hand­lung ist aus­ge­schlos­sen, so­weit sie nicht auf ei­ner vor­sätz­li­chen oder grob fahr­läs­si­gen Pflicht­ver­let­zung des Ver­mie­ters oder sei­nes Er­fül­lungs­ge­hil­fen be­ru­hen. Der Ver­mie­ter haf­tet nicht in Fäl­len hö­he­rer Ge­walt (z.B. Brand, Über­schwem­mung etc.).

Ei­ne Haf­tung für even­tu­el­le Aus­fäl­le bzw. Stö­run­gen in Gas-, Telekommunukations-, Was­ser- oder Strom­ver­sor­gung, so­wie Er­eig­nis­se und Fol­gen durch hö­he­re Ge­walt sind hier­mit aus­ge­schlos­sen.

11. Nutzung eines Internetzugangs über WLAN
11.1. Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN
Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird,
oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).

11.2. Zugangsdaten
Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.

11.3. Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehe nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der
Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/ oder seinen
Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

11.4. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen ungetätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:
Das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen; keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen; die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten; keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten; das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.
Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.

12. Schrift­form

An­de­re als in die­sem Ver­trag auf­ge­führ­ten Ver­ein­ba­run­gen be­ste­hen nicht. Münd­li­che Ab­spra­chen wur­den nicht ge­trof­fen.

Die all­ge­mei­nen Ge­schäfts­be­din­gun­gen wer­den ak­zep­tiert mit Über­wei­sung der An­zah­lung.

13. Sal­va­to­ri­sche Klau­sel

Soll­te ei­ne oder meh­re­re Be­stim­mun­gen die­ser AGB un­wirk­sam wer­den, so wird hier­von die Wirk­sam­keit der üb­ri­gen Be­stim­mun­gen nicht be­rührt.

Die un­wirk­sa­me Be­stim­mung ist durch ei­ne wirk­sa­me zu er­set­zen, die dem mit der un­wirk­sa­men Be­stim­mung ver­folg­ten wirt­schaft­li­chen Zweck am nächs­ten kommt.

14. Ge­richts­stand

Für et­wai­ge Strei­tig­kei­ten aus dem Ver­trags­ver­hält­nis ist das Amts­ge­richt Antalya, Türkei zu­stän­dig.

Stand:14/03/2024

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